Wie wir wirken
Philosophie
Als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft möchten wir die Freiheiten einer Mietwohnung mit den Sicherheiten von Wohneigentum verbinden. Für langfristige Wohnperspektiven mit Lebensqualität und Raum für Entfaltung und persönliches Engagement. Davon profitieren Sie als junge Familie, alleinerziehender Elternteil oder ältere Person.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben, helfen wir gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.
Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung?
Damit wir Ihre Bewerbung rasch bearbeiten können, benötigen wir Ihre Hilfe. Füllen Sie dafür das Anmeldeformular aus und reichen Sie uns folgende Unterlagen ein:
- Aktueller Betreibungsauszug
- Lohnbestätigung vom Arbeitgeber
- Kopie: Privathaftpflichtversicherung
- Kopie: Niederlassungsausweis
- Kopie: Pass oder Identitätskarte
Bitte beachten Sie, dass Sie als Mieter/in automatisch Genossenschaftsmitglied werden. Siehe dazu auch «Wie werde ich Genossenschaftsmitglied?».
Wie werde ich Genossenschaftsmitglied?
Als Mieter einer Wohnung ist der Erwerb eines Anteilscheins Voraussetzung. Die Höhe der Anteilscheine orientieren sich an der Wohnungsgrösse und sind wie folgt festgelegt:
1-Zi-Whg |
CHF 750 |
+ Eintrittsgebühr CHF 50 |
2-Zi-Whg |
CHF 1'250 |
+ Eintrittsgebühr CHF 50 |
3-Zi-Whg |
CHF 1'750 |
+ Eintrittsgebühr CHF 50 |
3 ½-Zi-Whg |
CHF 2'000 |
+ Eintrittsgebühr CHF 50 |
4-Zi-Whg |
CHF 2'250 |
+ Eintrittsgebühr CHF 50 |
5-Zi-Whg |
CHF 2'750 |
+ Eintrittsgebühr CHF 50 |
Dieser Betrag wird nicht verzinst. Die Rückerstattung erfolgt beim Austritt aus der Genossenschaft.
Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Ja, die Hinterlegung einer Kaution ist Pflicht. Die Kautionsbeträge sind wie folgt festgelegt:
1-Zi-Whg |
CHF 900 |
2-Zi-Whg |
CHF 1'500 |
3-Zi-Whg |
CHF 1'600 |
3 ½-Zi-Whg |
CHF 1'600 |
4-Zi-Whg |
CHF 1'700 |
5-Zi-Whg |
CHF 2'100 |
Die Kaution kann bei unserer Hausbank (Bank CLER) oder in Form einer Bürgschaft durch eine Versicherung geleistet werden.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung ist jeden Monat ausser per 31. Dezember möglich. Die schriftliche Kündigung ist zwingend.
Gibt es eine Mindestwohndauer?
Ja. Die Mindestwohndauer beträgt 12 Monate.
Reicht es, wenn eine Person pro Wohnung Mitglied ist?
Ja, pro Wohnung wird ein Genossenschaftsanteil, beziehungsweise eine Stimme, vergeben.
Gibt es spezielle Belegungsvorschriften?
Nein wir verfügen über keine solchen Regelungen. Es sind auch Wohngemeinschaften erlaubt. Die Nutzung für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.
Sind Haustiere erlaubt?
Hunde sind in den Wohnungen nicht erlaubt. Auf Anfrage wird die Zustimmung zur Haltung von kleineren Haustieren erteilt.
Wie viele Mitglieder hat die Genossenschaft?
Bei einer Vollvermietung beträgt die Anzahl Genossenschafter 311 Personen.
Welche Veränderungen müssen gemeldet werden und wie?
- Namens- oder Zivilstandsänderungen
- Einzug eines Konkubinats- oder Ehepartners
- Untervermietung
Wir bitten Sie, uns allfällige Änderungen schriftlich oder mündlich zu melden. Aufgrund der neuen Situation erfolgt in jedem Fall eine Anpassung Ihres Vertrags.
Wen kontaktiere ich im Schadenfall?
Bei Anliegen rund um Ihre Wohnung wenden Sie sich bitte an
Ihren Objektbetreuer. Reparaturen werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt und abgerechnet. Kleinreparaturen (nach OR Art. 359) gehen zu Lasten der Mieterschaft.
An wen wende ich mich bei Fragen und sonstigen Anliegen?
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei der Verwaltung. Oder kommen Sie persönlich vorbei, die Geschäftsstelle an der Mühlestrasse 63 ist jeweils am Montag zwischen 16 und 17 Uhr für Ihre Anliegen geöffnet. Für Termine ausserhalb dieses Zeitfensters bitten wir Sie,
uns schriftlich zu kontaktieren oder einen Termin zu vereinbaren.